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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Ferienunterkünften

Ferienwohnungsbetreuung Hahnenklee UG (haftungsbeschränkt)
Parkstr. 14–16
38644 Goslar-Hahnenklee
Telefon: +49 5325 528145
E-Mail: info@fewozentrale-harz.de

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese AGB gelten für die Buchung und Nutzung der von der Ferienwohnungsbetreuung Hahnenklee UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Vermieterin“, angebotenen Ferienwohnungen, Ferienhäuser und sonstigen Ferienunterkünfte.

Der Vertrag über die zeitweise Überlassung der Unterkunft kommt unmittelbar zwischen der Vermieterin und dem buchenden Gast zustande. Die Vermieterin handelt im eigenen Namen.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen in der Buchungsbestätigung haben Vorrang.

2. Verbindliche Direktbuchung und Vertragsschluss

Direkt buchbar angebotene Unterkünfte können verbindlich gebucht werden.

Vor Abschluss kann der Gast Unterkunft, Zeitraum, Angaben, Gesamtpreis und Bedingungen prüfen und Eingabefehler berichtigen.

Mit Betätigung der eindeutig als zahlungspflichtige Buchung gekennzeichneten Schaltfläche gibt der Gast ein verbindliches Angebot ab.

Der Vertrag kommt zustande, sobald die erfolgreiche Buchung auf der Buchungsseite bestätigt oder eine Buchungsbestätigung per E-Mail oder Portal übermittelt wird.

Eine Portalbestätigung wird der Vermieterin zugerechnet; eine zusätzliche Bestätigung ist nicht erforderlich.

Der Gast erhält Buchungsbestätigung und Vertragsinformationen auf einem dauerhaften Datenträger und soll erkennbare Abweichungen unverzüglich melden.

Ein Dritter wird durch eine Zahlung nicht automatisch Vertragspartner oder Gesamtschuldner.

3. Unterkunft und Leistungsumfang

Leistungsumfang und Beschaffenheit ergeben sich aus Objektbeschreibung und Buchungsbestätigung.

Wird ausdrücklich nur ein Unterkunftstyp gebucht, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Objektnummer. Die Unterkunft muss alle vereinbarten wesentlichen Merkmale aufweisen.

Unwesentliche Abweichungen sind nur zulässig, soweit sie zumutbar sind und den vertragsgemäßen Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigen.

Individuell zugesicherte Eigenschaften, insbesondere Barrierefreiheit, Haustiererlaubnis, Lage oder Schlafzimmerzahl, bleiben verbindlich.

4. Preise und zusätzliche Kosten

Maßgeblich ist der bei Buchungsabschluss ausgewiesene Gesamtpreis einschließlich aller berechenbaren obligatorischen Preisbestandteile.

Endreinigung, Wäsche, Haustiere, Energie und verpflichtende Zusatzleistungen werden vor Buchung ausgewiesen. Kurtaxe und vergleichbare Abgaben werden gesondert ausgewiesen oder mit ihrer Berechnungsweise erläutert.

Freiwillige Zusatzleistungen werden nur nach ausdrücklicher Auswahl berechnet. Eine Kaution wird nur geschuldet, wenn sie vor Buchung vereinbart wurde.

5. Zahlungsbedingungen

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind 20 % Anzahlung innerhalb von sieben Kalendertagen nach Buchungsbestätigung und der Rest spätestens 14 Kalendertage vor Anreise fällig.

Bei Buchungen weniger als 28 Kalendertage vor Anreise ist der Gesamtpreis sofort fällig.

Eine Zahlung gilt mit Gutschrift auf dem angegebenen Konto oder Bestätigung des Zahlungsdienstes als erfolgt.

Bei Zahlungsverzug kann die Vermieterin nach erfolgloser Mahnung und angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten oder ihn aus wichtigem Grund beenden.

6. Kein gesetzliches Widerrufsrecht

Bei Verträgen über eine Unterkunft zu einem bestimmten Termin oder Zeitraum besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Gesetzliche oder ausdrücklich vereinbarte Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

7. Stornierung und Nichtinanspruchnahme

Der Gast soll eine Nichtinanspruchnahme in Textform, etwa per E-Mail oder Portal, erklären.

Die Abrechnung erfolgt ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 537 BGB.

Ist der Gast aus einem persönlichen Grund verhindert, bleibt der Vergütungsanspruch grundsätzlich bestehen. Angerechnet werden tatsächlich ersparte Aufwendungen und alle wirtschaftlichen Vorteile aus einer anderweitigen Vermietung; eine doppelte Vergütung erfolgt nicht.

Zu den möglichen Einsparungen zählen insbesondere nicht angefallene verbrauchsabhängige Kosten sowie entfallene Wäsche-, Reinigungs- oder Gästekartenkosten.

Die Vermieterin darf die Unterkunft erneut zu marktüblichen Bedingungen anbieten und darf eine Weitervermietung nicht treuwidrig vereiteln.

Der Gast darf nachweisen, dass höhere Aufwendungen erspart wurden oder kein beziehungsweise ein geringerer Ausfall entstanden ist.

Eine pauschale Storno- oder Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.

Die Schlussabrechnung erfolgt spätestens 14 Tage nach Ende des ursprünglich gebuchten Aufenthalts. Ein Guthaben wird innerhalb weiterer 14 Tage erstattet; steht vorher fest, dass keine Forderung verbleibt, erfolgt die Erstattung unverzüglich.

Bei Nichterscheinen gelten diese Regelungen entsprechend. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

8. Nichtbereitstellung und Ersatzunterkunft

Kann die Unterkunft nicht vertragsgemäß bereitgestellt werden, informiert die Vermieterin den Gast unverzüglich und kann eine mindestens gleichwertige Ersatzunterkunft anbieten.

Eine objektiv unzumutbare Ersatzunterkunft muss nicht angenommen werden. Bei Nachteilen bleiben Erstattung der Preisdifferenz und Minderungsrechte unberührt.

Ohne zumutbare Ersatzunterkunft entfällt der Vergütungsanspruch für den betroffenen Zeitraum; entsprechende Vorauszahlungen werden unverzüglich erstattet.

Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

9. Unmöglichkeit und nicht zu vertretende Ereignisse

Kann eine Leistung aufgrund eines von keiner Partei zu vertretenden Ereignisses nicht erbracht werden, gelten insbesondere §§ 275 und 326 BGB.

Kann die Unterkunft nicht bereitgestellt werden und wird keine Ersatzunterkunft angenommen, entfällt die Vergütung; Vorauszahlungen werden insoweit unverzüglich erstattet.

Schadensersatz besteht nur nach den gesetzlichen Verschuldens- und Haftungsregeln.

10. Anreise und Abreise

Die Zeiten ergeben sich aus Buchungsbestätigung oder objektbezogenen Informationen. Fehlt eine Regelung, ist Anreise von 15:00 bis 18:00 Uhr und Abreise bis 10:00 Uhr.

Eine verspätete Anreise ist möglichst früh mitzuteilen. Zusatzkosten werden nur verlangt, wenn sie vereinbart oder tatsächlich erforderlich und vom Gast zu vertreten sind.

Die Unterkunft ist besenrein und ordnungsgemäß zu hinterlassen; Geschirr und Küchengeräte sind zu reinigen, Lebensmittel und Müll nach örtlichen Vorgaben zu entfernen.

11. Mängel und Abhilfe

Mängel oder Schäden sind unverzüglich mitzuteilen, damit Abhilfe geschaffen und weiterer Schaden vermieden werden kann.

Soweit möglich, ist eine angemessene Abhilfefrist einzuräumen.

Eine verspätete Anzeige führt nicht automatisch zum Verlust aller Ansprüche. Ansprüche können jedoch eingeschränkt sein, soweit dadurch Abhilfe verhindert oder zusätzlicher Schaden verursacht wurde.

12. Belegung und Nutzung

Die Unterkunft darf nur mit der bestätigten Personenzahl belegt und nicht ohne Zustimmung an nicht angemeldete Dritte überlassen werden.

Unterkunft, Inventar und Gemeinschaftseinrichtungen sind sorgfältig zu behandeln. Eine vor Buchung zugängliche Hausordnung ist Vertragsbestandteil.

Der Gast haftet gesetzlich für schuldhaft verursachte Schäden durch ihn oder ihm zurechenbare Personen. Normale Abnutzung ist kein Schaden.

Schäden sind unverzüglich anzuzeigen; die Anzeige ist kein Schuldanerkenntnis.

13. Rauchen und Haustiere

In nicht ausdrücklich als Raucherunterkunft ausgewiesenen Objekten ist Rauchen untersagt.

Haustiere sind nur mit ausdrücklicher Erlaubnis gestattet.

Bei schuldhaften Verstößen können tatsächlich erforderliche und nachgewiesene Zusatzkosten berechnet werden.

Eine außerordentliche Beendigung setzt einen erheblichen Verstoß und grundsätzlich eine erfolglose Abmahnung voraus, sofern diese nicht unzumutbar ist.

14. Ruhezeiten und Veranstaltungen

Partys, ungenehmigte Veranstaltungen und erhebliche Ruhestörungen sind untersagt.

Der Gast soll auf die Einhaltung durch Mitreisende und Besucher hinwirken.

Bei erheblichen oder wiederholten Störungen kann der Vertrag nach erfolgloser Abmahnung beendet werden; bei besonders schweren Verstößen kann eine sofortige Beendigung zulässig sein.

Das Hausrecht übt die Vermieterin oder eine nachweislich bevollmächtigte Person aus. Behördliche Befugnisse bleiben unberührt.

15. Zusätzlicher Reinigungsaufwand

Außergewöhnliche, schuldhaft verursachte Verschmutzungen können nach tatsächlich erforderlichem und nachgewiesenem Aufwand berechnet werden. Der Gast darf einen geringeren oder fehlenden Aufwand nachweisen.

16. Internetzugang

Bei kostenlosem Internetzugang besteht ohne ausdrückliche Zusicherung kein Anspruch auf bestimmte Geschwindigkeit oder ständige Verfügbarkeit.

Rechtswidrige Nutzung ist untersagt. Der Gast haftet nur nach den gesetzlichen Vorschriften für zurechenbare, schuldhafte Rechtsverletzungen.

Eine Freistellung von Ansprüchen Dritter besteht nur bei schuldhafter Verursachung und nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

17. Spiel-, Sport- und Zusatzgeräte

Geräte sind auf erkennbare Schäden zu prüfen; defekte Geräte dürfen nicht genutzt und müssen gemeldet werden.

Kinder dürfen sie nur unter angemessener Aufsicht nutzen.

Gesetzliche Verkehrssicherungs- und Haftungspflichten bleiben unberührt.

18. Schnee- und Winterdienst

Die Verantwortlichkeit richtet sich nach Gesetz, örtlichen Vorschriften und objektbezogenen Vereinbarungen.

Eine Verpflichtung des Gastes besteht nur bei ausdrücklicher, eindeutiger und zumutbarer Vereinbarung vor Buchung sowie Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel.

Akute Gefahren sollen gemeldet werden. Gesetzliche Verkehrssicherungs- und Haftungspflichten bleiben unberührt.

19. Haftung

Die Vermieterin haftet unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit aufgrund vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung der Vermieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Für sonstige Schäden haftet sie unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

20. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach DSGVO und der aktuellen, vor Buchung zugänglichen Datenschutzerklärung verarbeitet.

Die Zustimmung zu diesen AGB ist keine Einwilligung in Werbung oder Newsletter.

21. Abgrenzung zum Pauschalreiserecht

Diese AGB betreffen grundsätzlich einzelne Ferienunterkünfte. Werden mehrere Reiseleistungen so verbunden, dass zwingendes Pauschalreiserecht gilt, gehen die gesetzlichen Vorschriften und hierzu erteilten Informationen vor.

22. Verbraucherstreitbeilegung

Die Vermieterin ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

23. Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Verbrauchern wird dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats entzogen.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen wird, soweit zulässig, Goslar als Gerichtsstand vereinbart.

24. Schlussbestimmungen

Sind einzelne Bestimmungen unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam, soweit dies zumutbar ist.

An ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.

Nebenabreden und Änderungen sollen zu Beweiszwecken in Textform dokumentiert werden. Gesetzliche Formvorschriften und der Vorrang ausgehandelter Vereinbarungen bleiben unberührt.